Was macht eigentlich der MSD?

Der Mobile Sonderpädagogische Dienst (MSD) betreut Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den Bereichen Lernen, Sprache und/oder emotional-soziale Entwicklung an den Grund- und Mittelschulen vor Ort.

Für unsere Schule ist der MSD des Sonderpädagogischen Förderzentrums Sulzbach-Rosenberg zuständig.

Der MSD unterstützt z.B. bei …

·        Sprachproblemen 

·        Konzentrationsschwierigkeiten 

·      Motivationsproblemen 

·        Aufmerksamkeitsstörungen 

·        Problemen mit Zahlen und beim Rechnen 

·       Problemen beim Lesen oder Rechtschreiben 

·        Ordnungs- und Organisationsprobleme 

·        allgemeinen Lernproblemen 

·        zu wenig Ausdauer beim Lernen 

·        Schulunlust 

·        mangelndem Selbstvertrauen 

·        Verhaltensproblemen 

Zielsetzung des MSD

Ziel der Arbeit im MSD ist es, SchülerInnen mit schulischen Lern- und Leistungsproblemen zu unterstützen, indem Lern- und Verhaltensprobleme möglichst frühzeitig erkannt, schulische Schwierigkeiten durch unterstützende Maßnahmen abgebaut und so dem Kind der Verbleib an der Regelschule ermöglicht wird.

Die Arbeit des MSD

·       Beobachtung

·       Diagnostik

·       Beratung

von Lehrkräften und Eltern

·       Förderplanung und Förderung

·       Fortbildungsangebote für Lehrkräfte

Kontaktdaten des MSD

Sie können sich über die Klassenlehrkraft des Kindes oder folgende Kontaktmöglichkeiten mit dem MSD in Verbindung setzen. Der MSD unterliegt grundsätzlich der Schweigepflicht.

Unser Ansprechpartner an der Schule:            Frau Eichermüller

Sonderpädagogisches Förderzentrum:            09661/8724-0

Mail Förderzentrum:                                          info@sfz-suro.de 

Beratungsstelle Förderzentrum:                       09661/8724-116

Abschließend ein wichtiger Hinweis:

Die Feststellung von Lese-Rechtschreibstörungen, Dyskalkulie, von AD(H)S, Abklärung von Tics, Hochbegabung, Auffälligkeiten im Sehen und Hören, in der körperlich-motorischen Entwicklung, der geistigen Entwicklung, von Autismus sowie das Feststellen eines Anspruchs auf Eingliederungshilfe (§ 35a SGB VIII bzw. § 53/ 54 SGB XII) muss durch spezielle Fachdienste (wie z.B. Facharzt, Kinder- und Jugendpsychiater, Schulpsychologe) erfolgen, die hierfür eine entsprechende Qualifikation und Zulassung haben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert